Nutzungsbedingungen

FÜR BEA MVG ON-DEMAND-SERVICE (“Nutzungsbedingungen“)

der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Wehberger Str. 80, 58507 Lüdenscheid (nachfolgend auch „MVG“)

Die MVG betreibt unter der Geschäftsbezeichnung „BEA“ einen Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (nachfolgend: „On-Demand-Services“). Bezüglich der Inanspruchnahme des On-Demand-Service bietet die MVG eine digitale Buchungsplattform an (nachfolgend „BEA-App“).

 

Abschnitt I.: Allgemeine Bedingungen

Abschnitt II.: Bedingungen für die Nutzung der BEA-App

Abschnitt III.: Bedingungen für die Nutzung der On-Demand-Services

 

I Allgemeine Bedingungen

§1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

  • Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend einheitlich „Nutzer“) sowie der Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunden“) mit der MVG im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des On-Demand-Services sowie der BEA-App. Der Begriff „Nutzer“ meint Personen, die die BEA-App nutzen. Der Begriff „Kunden“ meint Personen, die die On-Demand-Services in Anspruch nehmen.
  • Diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen der Nutzer bzw. Kunden erkennt die MVG nicht an, es sei denn, die MVG stimmt der Geltung schriftlich und ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn die MVG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichender Bedingungen der Nutzer bzw. Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  • Soweit es in den vorliegenden Nutzungsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die „Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif“ und die „WestfalenTarif Tarifbestimmungen“, jeweils in ihrer gültigen Fassung, sowie, nachrangig, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die MVG behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, sofern dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und Nutzern bzw. Kunden durch die Änderungen keine Nachteile entstehen. Änderungen werden den Nutzern bzw. Kunden rechtzeitig im Voraus auf geeignete Weise (z.B. mittels E-Mail) mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang einer Mitteilung kein Widerspruch eines Nutzers bzw. Kunden, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht ein Nutzer bzw. Kunde, erlischt das Vertragsverhältnis zum maßgeblichen Zeitpunkt, zu dem die Änderungen der Nutzungsbedingungen wirksam werden. Über die Folgen des Widerspruches wird die MVG die Nutzer bzw. Kunden im jeweiligen Einzelfall informieren.

 §2 Vertragspartner

  1. Vertragspartner des Kunden ist die MVG (MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Wehberger Str. 80 in 58507 Lüdenscheid).
  2. Zur Durchführung des On-Demand-Services bedient sich die MVG mehrerer Dienstleister, welche für die Bereitstellung der Fahrtberechtigung und Buchung des On-Demand-Services sowie für das Forderungsmanagement aus den Ticketkäufen über die BEA-App verantwortlich sind, ohne dass diese Vertragspartner des Kunden werden:
    • Die BEA-App wird von der ioki GmbH (ioki), An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main, als Service-Plattform für den On-Demand-Verkehr bereitgestellt. Über das Medium BEA-App stellt die MVG den Kunden die dort jeweils angebotenen Verkehrsdienstleistungen und Serviceleistungen zu diesen Verkehrsdienstleistungen zur Verfügung.
    • Die Erbringung der Beförderungsdienstleistung sowie der Kundensupport (z.B. bei telefonischen Buchungen) in Bezug auf die On-Demand-Services erfolgt durch die WB Westfalen Bus GmbH, Bahnhofstraße 1-5 in 48143 Münster.
    • Das Forderungsmanagement bzw. der Einzug der Forderungen aus den Ticketkäufen über die BEA-App erfolgt durch die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72 in 65760 Eschborn (im Folgenden „LOGPAY“ genannt).

 §3 Haftung

  1. Die MVG haftet für dem Kunden entstandene Schäden unbeschränkt im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die MVG nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der MVG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden oder Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der MVG.
  3. Die Haftung gegenüber jeder beförderten Person a) wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie b) für Sachschäden bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
  4. Die MVG übernimmt keinerlei Verpflichtung für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Buchungssystems. Dem Kunden ist bewusst, dass es jederzeit aus Störungsgründen jeder Art zur Undurchführbarkeit der BEA-App oder der BEA-Servicenummer kommen kann. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit der BEA-App oder der BEA-Servicenummerentstehen, besteht daher kein Ersatzanspruch.
  5. Die MVG übernimmt gegenüber den Kunden keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Kunden die BEA-App entgegen diesen Nutzungsbedingungen verwenden, verändern oder manipulieren.

§4 Datenschutz

Die MVG und ihre Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten der Nutzer bzw. Kunden im Zusammenhang mit den On-Demand-Services bzw. der BEA-App ausschließlich im erforderlichen Umfang.

  1. Informationen und Hinweise zum Datenschutz können hier eingesehen werden: mvg-bea.de/datenschutz 

§5 Fundsachen

  1. Bei Verlust eines Gegenstandes im BEA-Fahrzeug ist der Kundensupport unter der 0800 3 504040 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./fundsachen zu benachrichtigen. Eine Haftung bei Verlust von Gegenständen in den BEA-Fahrzeugen besteht nicht.
  2. Verlustgegenstände werden von den Fahrern eingesammelt, dokumentiert und an folgendes MVG-KundenCenter weitergegeben:
    Lüdenscheid "Büssken"
    Rathausplatz 23
    58507 Lüdenscheid

Telefon: 02351 1801-0

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:45 bis 17:00 Uhr
Mittwoch + Samstag 8:45 bis 14:15 Uhr

Besitzer können Verlustgegenstände, welche entsprechend weitergegeben wurden, im o.g. KundenCenter abholen.

§6 Anwendbares Recht

Auf das Verhältnis zwischen der MVG und den Nutzern bzw. Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

§7 Streitbeilegung

  • Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link „https://ec.europa.eu/consumers/odr“ erreichbar.
  • Die MVG ist Mitglied der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“. Die MVG ist bereit, an Streitbelegungsverfahren mit Verbrauchern vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle Nahverkehr ist für Verbraucher kostenlos und unverbindlich. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr kann wie folgt kontaktiert werden:
    Verein Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V., Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf,
    Telefon: 0211 38 09 380
    Fax: 0211 38 09 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Internet: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

 

 

II Bedingungen für die Nutzung der BEA-App

§8 Registrierung in der BEA-App, Nutzerkonto

  1. Nutzer haben die Möglichkeit, sich innerhalb der BEA-App zu registrieren und ein Nutzerkonto anzulegen. Ein Anspruch auf eine Registrierung besteht nicht. Die Registrierung ist in deutscher und englischer Sprache möglich.
  2. Ist ein Nutzer zum Zeitpunkt der Registrierung beschränkt geschäftsfähig, insbesondere unter 18 Jahre alt, so geht die MVG davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (vgl. § 110 BGB). Dies gilt auch bei der Buchung von On-Demand-Services gemäß diesen Nutzungsbedingungen durch einen beschränkt Geschäftsfähigen.
  3. Die MVG behält sich das Recht vor, die Durchführung einer Registrierung durch einen Nutzer aus berechtigtem Grund abzulehnen. Ein berechtigter Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die MVG Kenntnis von tatsächlichen Anhaltspunkten hat, die mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass:
    1. der Nutzer falsche Angaben gemacht hat; oder
    2. der Nutzer gegen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen hat oder wird;
  4. Jede Person darf sich nur einmalig registrieren und jeder Nutzer nur über ein einziges Nutzerkonto verfügen. Sollte die MVG feststellen, dass ein Nutzer mehrere Nutzerkonten besitzt, behält sich die MVG das Recht vor, alle Nutzerkonten eines Nutzers bis auf ein einzelnes Nutzerkonto zu löschen.
  5. Im Rahmen der Registrierung müssen Nutzer die erforderlichen Daten zur Erstellung eines Nutzerkontos angeben. Die Angabe der Daten muss wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen. Nutzer sind für die Richtigkeit ihrer Daten verantwortlich.
  6. Nutzer müssen folgende Daten angeben:
  7. Name und vollständige Adresse
  8. Geburtsdatum
  9. E-Mail-Adresse
  10. gewünschte Zahlart
  11. Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  12. Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
  13. Spätere Änderungen der erforderlichen Daten müssen von Nutzern unverzüglich vorgenommen werden. Kommen Nutzer dieser Pflicht nicht nach, so ist die MVG oder LOGPAY als Drittbegünstigter berechtigt, dem jeweiligen Nutzer den der MVG dadurch entstehenden Mehraufwand / Schaden in Rechnung zu stellen. Die MVG ist nach vorheriger erfolgloser Mahnung weiterhin berechtigt, den Nutzer von der Nutzung des On-Demand-Services auszuschließen.
  14. Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen und den Regelungen des WestfalenTarifs ausdrücklich einverstanden. Zudem muss der Nutzer die Kenntnisnahme der jeweils aktuellen Datenschutzinformationen bestätigen.
  15. Soweit die MVG Kenntnis von objektiven Anhaltspunkten erhält, dass Nutzer die BEA-App erheblich oder wiederholt in gesetzes- oder vertragswidriger Weise benutzen, behält sich die MVG das Recht vor, die betreffenden Nutzerkonten vorübergehend zu sperren. Die MVG wird die betreffenden Nutzer vorab informieren und ihnen die Gründe für die beabsichtigte vorübergehende Sperrung ihres Nutzerkontos mitteilen sowie ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bieten.
  16. Sofern sich herausstellt, dass Nutzer die BEA-App tatsächlich erheblich oder wiederholt in gesetzes- oder vertragswidriger Weise benutzen, hat die MVG das Recht, die betreffenden Nutzerkonten dauerhaft zu sperren und nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen. In diesem Fall wird die MVG den betreffenden Nutzern mindestens 30 Kalendertage vor der dauerhaften Sperrung ihres Nutzerkontos die Gründe für die beabsichtigte dauerhafte Sperrung mitteilen. Die Frist gilt nicht, sofern (i) die MVG gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Sperrung eines Nutzerkontos für einen bestimmten Nutzer erfordern und die MVG dabei keine Einhaltung der Frist erlauben; (ii) die MVG ihr Recht auf Beendigung des Nutzungsvertrags und dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt; oder (iii) die MVG nachweisen kann, dass der betreffende Nutzer wiederholt gegen die geltenden Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen hat. Unter diesen Umständen wird die MVG den betreffenden Nutzern die Gründe für die dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos unverzüglich nach der Entscheidung mitteilen.
  17. Sofern sich nachträglich herausstellt, dass die objektiven Anhaltspunkte tatsächlich unzutreffend waren und keine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung der BEA-App vorgelegen hat, wird die MVG die betreffenden Nutzerkonten wieder freigeben.

 §9 Bereitstellung und Nutzung der BEA-App

  • Die BEA-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im AppStore sowie im GooglePlay Store unentgeltlich erworben werden. Die Kosten für das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren trägt der Nutzer.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der BEA-App. Die MVG und ihre Partner sind bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
  • Die MVG behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der BEA-App bei Vorliegen berechtigter Gründe vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. aus Wartungsgründen oder zur Integration des Angebotes in bereits bestehende Apps. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.
  • Die BEA-App ermöglicht den Erwerb von Fahrtberechtigungen bezüglich der On-Demand-Services.
  • Die Nutzung der BEA-App als solche ist kostenfrei. Nutzer haben für die technischen Voraussetzungen, insbesondere ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der BEA-App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den Nutzern insoweit entstehende Kosten sind von den Nutzern zu tragen. Nutzer müssen die Betriebsbereitschaft der BEA-App während der Nutzung des On-Demand-Services, insbesondere für den Empfang und den Nachweis von Tickets, sicherstellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons zum Zwecke der Ticketkontrolle während der Fahrt.
  • Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten bezüglich der BEA-App geheim zu halten und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben. Nutzer müssen die MVG unverzüglich kontaktieren, sofern ein begründeter Verdacht bezüglich eines Missbrauchs der Zugangsdaten besteht. Nutzer sind zudem verpflichtet, der MVG einen Verlust des für die Nutzung der BEA-App benutzten Endgeräts unverzüglich mitzuteilen und das Nutzerkonto durch die MVG vorübergehend deaktivieren zu lassen. Bis zum Eingang der Mitteilung kann der Nutzer, sofern er einen Missbrauch seiner Zugangsdaten schuldhaft verursacht hat, für die bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Nutzung der entsprechenden Zugangsdaten entstandenen Forderungen der MVG haftbar gemacht werden.
  • Nutzer haben es zu unterlassen, Mechanismen, Software, Daten oder sonstige Routinen zu verwenden oder Handlungen vorzunehmen, die das Funktionieren der BEA-App beeinträchtigen könnten, und Viren oder sonstige Schadware zu verbreiten.
  • Weitere Informationen bezüglich der BEA-App können den häufig gestellten Fragen (FAQ) entnommen werden.

§10 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der BEA-App

  1. Die BEA-App unterliegt dem geltenden Urheberrecht. Nutzer sind nicht zu einer urheberrechtlich relevanten Nutzung der BEA-App berechtigt, soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Nutzer werden nicht Eigentümer der BEA-App.
  2. Die MVG gewährt den Nutzern für den Zeitraum der Installation der BEA-App ein einfaches, widerrufliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der BEA-App im bestimmungsgemäßen Umfang nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der BEA-App erstreckt sich auf die für das Laden, Speichern und Anzeigen der BEA-App auf dem Endgerät eines Nutzers erforderlichen vorübergehenden Vervielfältigungen.
  3. Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung der BEA-App, von Bildern in der BEA-App, von „Screenshots“ der Benutzeroberfläche der BEA-App oder sonstigen Inhalten ist nicht gestattet. Das Vermieten, Veräußern oder sonstige Zugänglichmachen der BEA-App ist untersagt.
  4. Bestimmte Materialen, die zum Download von oder mittels der BEA-App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die BEA-App enthält Inhalte von MVG-Lizenzgebern, insbesondere ioki GmbH, LOGPAY, Google Pay und PayPal. Nutzer dürfen diese zugänglichen Inhalte (insbesondere Logos, Marken- und Warenzeichen) nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes gestattet ist.

 § 11 Änderungen der BEA-App

  • Die MVG behält sich das Recht vor, die BEA-App bei Vorliegen eines triftigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern. Den Nutzern entstehen durch solche Änderungen der BEA-App keine zusätzlichen Kosten.
  • Im Falle von Änderungen der BEA-App, die über das zur Aufrechterhaltung der Inhalte und Funktionen der BEA-App erforderliche Maß hinausgehen, wird die MVG die Nutzer über die Änderungen klar und verständlich informieren.
  • Sofern Änderungen der BEA-App, die über das zur Aufrechterhaltung der Inhalte und Funktionen der BEA-App erforderliche Maß hinausgehen, unter Umständen dazu führen, dass die Zugriffsmöglichkeiten der Nutzer auf die BEA-App oder deren Nutzbarkeit vorübergehend mehr als nur unerheblich beeinträchtigt sind, wird die MVG die Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus mittels E-Mail über die Änderungen informieren.

§ 12 Kündigung

  • Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis über die Nutzung der BEA-App jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen ordentlich zu kündigen.
  • Nach Wirksamkeit einer Kündigung wird die MVG den Zugang zum Nutzerkonto eines Kunden sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen.
  • Die MVG ist berechtigt, Nutzerkonten, über die seit 24 Monaten keine Aktion stattgefunden hat, jederzeit unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Nutzers nach erfolgter Kündigung zu löschen. Die MVG wird den Kunden über die beabsichtigte Löschung informieren.

 

III Bedingungen für die Nutzung der On-Demand-Services

Das Angebot des On-Demand-Service erlaubt registrierten Kunden, über die BEA-App oder per Telefonbuchung Fahrtwünsche anzugeben und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten werden mit Clevershuttle-eigenen Fahrzeugen durchgeführt und potenziell mit anderen Kunden geteilt. Sie beginnen stets an virtuellen Haltestellen oder (Bus-) Haltestellen und enden stets an virtuellen Haltestellen, (Bus-) Haltestellen.

Voraussetzung für die Buchung über die BEA-App oder über die BEA-Servicenummer ist die Registrierung der Kunden mit Angabe eines Zahlungsmittels.

Die telefonische Buchung ist über die aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung gestellte Rufnummer (gebührenfrei aus allen deutschen Netzen), die auf der BEA-Internetseite abrufbar ist (die „BEA-Servicenummer“) möglich.

§ 13 Beförderungsentgelte, Tickets, Kontrolle

  1. Die Entgelte für die Nutzung des On-Demand-Services richten sich nach den jeweils anwendbaren und gültigen Bestimmungen des WestfalenTarifs („WestfalenTarif Tarifbestimmungen“).
  2. Die Nutzung des On-Demand-Service erfordert den Erwerb eines für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweises (nachfolgend: „Ticket“). Tickets können bei dem jeweiligen Fahrer des BEA-Fahrzeugs, telefonisch oder in der BEA-App oder die MVG-Ticket-App erworben werden. Sie werden dem Nutzer über die BEA-App auf seinem Smartphone bereitgestellt. Der Preis für das jeweilige Ticket wird nach Ende der Fahrt abgebucht.
  3. In der BEA-App erworbene Tickets gelten lediglich für den On-Demand-Verkehr.
  4. Bereits erworbene und gültige Tickets des WestfalenTarifs behalten ihre Gültigkeit für den On-Demand-Service.
  5. Beim Einsteigen muss der Kunde das gültige Ticket vorweisen oder beim Fahrpersonal erwerben. Hierfür steht die Bezahlmöglichkeit per EC Karte zur Verfügung.
  6. Sofern Kunden ein Ticket mittels der BEA-App erworben haben, müssen Kunden das Ticket beim Einstieg in das BEA-Fahrzeug unaufgefordert auf dem mobilen Endgerät bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzeigen.
  7. Kann ein Ticket bei der Kontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht vorgezeigt werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.), liegt kein gültiger Fahrausweis vor. In diesen Fällen ist eine Beförderung ausgeschlossen.
  8. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der „Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif“ (dort insbesondere Ziffer (7) und die „WestfalenTarif Tarifbestimmungen“, jeweils in ihrer gültigen Fassung.

§ 14 Buchung und Inanspruchnahme des On-Demand-Service

  • Die Buchung des On-Demand-Service erfolgt entweder telefonisch (unter Angabe des gewünschten Abholortes und Zielortes, des Namens / Vornamens sowie einer Mobiltelefonnummer des Kunden) über die BEA-Servicenummer 0800 3 504040 (kostenfrei aus allen deutschen Netzen) oder über das Nutzerkonto eines registrierten Nutzers in der BEA-App.
  • Eine telefonische Buchung ist nur nach vorheriger Registrierung und dem Anlegen eines Nutzerkontos bei der BEA-Servicenummer möglich. Eine schriftliche Registrierung ist in den MVG KundenCentern möglich. Für Buchungen ist zudem die Hinterlegung eines ausreichenden Guthabens notwendig.
  • Die BEA-App ermöglicht Kunden/Nutzern Beförderungsleistungen (Fahrten) anzufragen und zu buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort und die gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit sind in der Suchmaske einzugeben.
  • Die Buchungsbestätigung in der BEA-App und optional per E-Mail zeigt dem Kunden neben dem Vornamen des Fahrers des BEA-Fahrzeugs auch Angaben zum BEA-Fahrzeug sowie weitere wichtige Informationen wie die Abfahrtszeit und die (virtuelle) Abhol-Haltestelle sowie (virtuelle) Ziel-Haltestelle an. Nach erfolgreicher Buchung kann der Kunde in der Buchungsbestätigung den Buchungscode abrufen, welcher beim Einstieg in das BEA-Fahrzeug vom Fahrer des BEA-Fahrzeugs abgeglichen wird.
  • Dem Fahrer des BEA-Fahrzeugs werden anschließend die zur Beförderung notwendigen Informationen zum Kunden übermittelt: Vor- und Nachname, Abhol- und Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen, und ggf. Hinweise zu Kindersitzen oder bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z.B. Rollstuhl.
  • Wenn ein Kunde eine Buchung für sich und weitere Personen vornimmt, muss die Anzahl der zu befördernden Personen aus tariflichen wie auch organisatorischen Gründen zwingend angeben werden. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.
  • Telefonische Buchungen können in den Bedienzeiten durchgeführt werden.
  • Der Kunde gibt mit der Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Beförderungsvertrags ab. Dieses nimmt die MVG mit dem Versenden der Buchungsbestätigung an. Durch die Buchung des Kunden kommt ein wirksamer, kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande.
  • Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Kunden ist nicht möglich.
  • Sowohl die in der BEA-App angegebene bzw. telefonisch mitgeteilte als auch die in der Buchungsbestätigung genannte Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des Bediengebietes zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass diese Zeiten eingehalten werden.
  • Die Stornierung einer Buchung durch den Kunden ist über die BEA-App oder über die aus allen deutschen Netzen kostenfreie BEA-Servicenummer 0800 3 504040 möglich.
  • Bei Nicht-Erscheinen nach bestätigter Buchung („No Shows“) behält sich die MVG vor, je Nicht-Erscheinen am Abholort, eine No Show-Gebühr in Höhe des vollen Fahrtpreises zu erheben. Des Weiteren können wiederholte Stornierungen und No Shows zur Aussetzung und Löschung des Nutzerkontos des Nutzers führen.
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass er den Abholort pünktlich zum Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine Wartepflicht seitens des On-Demand-Services.
  • Fahrtbuchungen können aus wichtigem Grund storniert werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein, es sei denn dies würde zu einer nur unwesentlichen Verspätung führen. Eine durch die MVG vorgenommene Stornierung wird dem Nutzer in der BEA-App angezeigt.

§ 15 Widerrufsrecht, Wertersatz

  • Im Falle der telefonischen Buchung des On-Demand-Services oder der Buchung des On-Demand-Services mittels der BEA-App steht Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Berechtigte Kunden haben demnach grundsätzlich das Recht, die Buchung eines On-Demand-Services innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss durch entsprechende Erklärung gegenüber der MVG ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ein Widerruf kann grundsätzlich telefonisch, mittels Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich (z.B. per Post) erfolgen.
  • In Bezug auf die Buchung und Inanspruchnahme von On-Demand-Services erlischt das Widerrufsrecht berechtigter Kunden mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, d.h. mit Abschluss der gebuchten BEA-Fahrt, sofern (i) der Kunde bei der Buchung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die MVG mit der Erbringung des On-Demand-Services vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt; (ii) diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurde; und (iii) der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die MVG erlischt.
  • Sofern ein berechtigter Kunde die Buchung eines On-Demand-Services vor der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, d.h. vor dem Abschluss der gebuchten BEA-Fahrt, widerruft, nachdem er auf Aufforderung der MVG von dieser ausdrücklich den Beginn des On-Demand-Services vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist verlangt hat, steht der MVG gesetzlich ein Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu.

 § 16 Zahlung Abrechnung, Abtretung

  1. Die MVG bedient sich zur Abwicklung der Fahrpreise für On-Demand-Services, die über die BEA-App gebucht werden, des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“). Sofern ein Ticket nicht über die BEA-App gebucht wird, können Tickets an den Kundencentern und Vorverkaufsstellen der MVG, über die MVG-App oder unmittelbar beim Fahrer eines BEA-Fahrzeugs erworben werden.
  2. Der Einzug der Entgeltforderung für die über die BEA-App erworbenen Tickets zur Nutzung des On-Demand-Service erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten werden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen.
    Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
  3. Alle digitalen Zahlverfahren stehen uneingeschränkt nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
  4. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige können die Zahlungsarten ebenfalls nutzen, wenn und soweit diese Nutzung mit Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigen erfolgt. Der Minderjährige versichert bei der Angabe der Zahlungsart, dass die notwendige Zustimmung seines Erziehungsberechtigten vorliegt.
  5. Zahlarten und Abrechnung: Kunden können für Buchungen des On-Demand-Services über die BEA-App im Zuge der Registrierung bzw. des Ticketkaufes zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
    1. Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
    2. Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
    3. Zahlung per PayPal
    4. Zahlung per GooglePay

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

  1. Zahlung per Einzug: Der Einzug der Forderung über das SEPA - Lastschriftverfahren oder über die Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets (Fahrausweises). Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
  2. Zahlung per Kreditkarte: Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
  3. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
    1. Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    2. Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express […])
    3. Nummer der Kreditkarte
    4. Ablaufdatum der Kreditkarte
    5. CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

  1. Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
  2. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
  3. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
  5. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
    1. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
    3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
    4. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
      Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
  6. Zahlung per PayPal:
    1. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
  7. Zahlung per Google Pay:
    1. Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
  8. Kommt es zu Schwierigkeiten in der Zahlungsabwicklung oder Rückständen, behält sich die MVG ausdrücklich vor, einzelne Zahlarten oder das gesamte Nutzerkonto des Kunden nach vorheriger erfolgloser Abmahnung des Kunden solange zu sperren, bis die offenen Beträge wieder ausgeglichen werden.

§ 17 Mobilitätsgarantie

Es besteht kein Anspruch im Rahmen der „Mobilitätsgarantie“ (Ziffer (11) der „Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif“). Bei an eine Fahrt mit dem On-Demand-Service der MVG anschließender Nutzung von Anschlussverbindungen ergibt sich aus einer Verspätung aus der On-Demand-Fahrt bei Weiterfahrt ebenfalls kein Anspruch aus Ziffer (12) der „Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif“.

§ 18 Bediengebiete und Betriebszeiten

  1. Der On-Demand-Service wird in Teilen von Meinerzhagen zu tagesabhängigen Betriebszeiten zur Verfügung gestellt. Das jeweils aktuelle Bediengebiet des On-Demand-Service (das „Bediengebiet“) ist unter mvg-bea.de sowie in der BEA-App eingepflegt und kann dort eingesehen werden.
  2. Die Betriebszeit ist montags – freitags außer an Feiertagen von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Betriebszeit ist samstags und sonntags sowie an Feiertagen von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr. An Heiligabend endet der Verkehr um 18.00 Uhr und an Silvester um 22.00 Uhr. 
  3. Buchungen des On-Demand-Services sind nur für Fahrten innerhalb des Bediengebietes und nur innerhalb der Betriebszeit möglich. Außerhalb des Bediengebietes und der Betriebszeiten ist keine Nutzung des On-Demand-Service möglich.

§ 19 Grenzen des Anspruchs auf Beförderung und Mitnahme von Sachen

  1. Ein Anspruch auf Beförderung setzt voraus, dass ein Beförderungsvertrag gemäß diesen Nutzungsbedingungen geschlossen worden ist. Die MVG hat das Recht, angefragte Beförderungsverträge bei erschöpften Kapazitäten abzulehnen.
  2. Auch bei Abschluss eines Beförderungsvertrags besteht aufgrund der mit dem On-Demand-Service verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Kunden weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrtweg noch zur Durchführung der Beförderung innerhalb der prognostizierten Fahrtzeit.
  3. Kunden müssen die Fahrt persönlich antreten; die Buchung ist nicht auf Dritte übertragbar. Bucht ein Nutzer für sich und Mitfahrer eine Fahrt, so können die Mitfahrer die Fahrt nur zusammen mit der buchenden Person antreten.
  4. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Gepäckstücken und Tieren besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Gepäckstücke und Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die Mitnahme von Sachen, die über die Kapazitätsgrenze von Handgepäck (leicht tragbare Sachen) hinausgehen, ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ausgeschlossen.
  5. Den Kunden ist es untersagt Fahrräder oder E-Scooter mitzunehmen.
  6. Klapp- bzw. faltbare Rollstühle dürfen auf der Fahrt mitgeführt werden, wenn der Kunde selbstständig ein- und aussteigen kann. Der zusammengeklappte Rollstuhl ist dann vom Fahrpersonal zu verstauen. Das Fahrpersonal ist dabei behilflich.
  7. Kinderwagen dürfen mitgeführt werden, wenn dies bei der Buchung angegeben wurde.
  8. Die Beförderung eines Minderjährigen ist vor Vollendung des 6. Lebensjahrs nur in Begleitung einer dafür geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson möglich. Die Aufsichtsperson bleibt für die Aufsicht des Minderjährigen in diesen Fällen allein verantwortlich. Die MVG schließt eine Aufsichtspflicht durch das Fahrpersonal der BEA explizit aus.
  9. Das Fahrpersonal hat das Recht, Altersnachweise (gültige Lichtbildausweise) von Kunden oder potenziellen Kunden anzufordern, wenn Annahmen dafürsprechen, dass ein Minderjähriger das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und er nicht von einer Aufsichtsperson begleitet wird. Das Fahrpersonal ist in diesem Fall berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn ein Altersnachweis nicht erbracht werden kann.
  10. Die Beförderung Schwerbehinderter sowie deren Begleitpersonen, Führhunde, orthopädische Hilfsmittel und Handgepäck richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Teil 3, Kapitel 13, §§ 228 ff) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 20 Verhalten der Kunden

  1. Die Kunden dürfen die Verkehrsmittel nur an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen Ein- und Ausstiegspunkten (sog. „virtuellen Haltestellen“) oder (Bus-) Haltestellen betreten und verlassen.
  2. Dem Kunden, der in das Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle ein- oder aus diesem aussteigt, obliegen dabei gesteigerte Sorgfalts- und Eigensicherungspflichten. Virtuelle Haltestellen können sich von regulären (Bus-)Haltestellen – neben dem Zugewinn an Mobilität für die Kunden – dadurch unterscheiden, dass sie nicht über eine vergleichbare feste bauliche Ausgestaltung und Ausstattung (z.B. Vorkehrungen zur Gewährleistung von mehr Verkehrssicherheit für die Kunden, Wartehäuschen, Haltestellenschild, Fahrplanaushänge und dergleichen) verfügen, wie diese an einer regulären (Bus-) Haltestelle vorzufinden sind.
  3. Bei vom Kunden verursachten, leicht zu beseitigenden Verunreinigungen des Fahrzeugs stellt die MVG GmbH dem Kunden, welcher die Fahrt gebucht hat, die Kosten zur Beseitigung der Verunreinigung, mindestens aber 50,00 € in Rechnung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Verunreinigung von ihm nicht zu vertreten ist. Eine leicht zu beseitigende Verunreinigung liegt insbesondere bei der Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums durch Speisen und/oder Flüssigkeiten oder bei Verstoß gegen das Rauchverbot im Fahrzeug vor. 
  4. Bei vom Kunden verursachten schwer zu beseitigenden Verunreinigungen des Fahrzeugs stellt die MVG GmbH dem Kunden, welcher die Fahrt gebucht hat, die Kosten zur Beseitigung der Verunreinigung, mindestens aber 150,00 € in Rechnung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Verunreinigung von ihm nicht zu vertreten ist. Eine schwer zu beseitigende Verunreinigung liegt insbesondere bei der erheblichen Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums durch klebrige Speisen und/oder Getränke vor.
  5. Sofern eine zusätzliche Tiefenreinigung und/oder Desinfektion des Fahrzeugs notwendig wird, erhöht sich der in den vorherigen Absätzen genannte Betrag um die dafür anfallenden Kosten, mindestens aber um 75,00 €. Eine Tiefenreinigung und/oder Desinfektion des Fahrzeugs wird insbesondere notwendig zur Beseitigung von stark riechenden Flüssigkeiten, alkoholischen Getränken und/oder Erbrochenem.
  6. In allen in § 20 Abs. 3 bis Abs. 5 genannten Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  7. In den Fahrzeugen dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert oder in geöffneten Behältnissen mitgeführt werden.
  8. Dem Fahrer steht es zu, die Beförderung eines Kunden zu verweigern oder die Beförderung eines Kunden vorzeitig zu beenden, wenn der Verdacht auf Verletzung der Beförderungsbedingungen besteht sowie bei starker Alkoholisierung des Kunden oder wenn durch die Beförderung eines Kunden eine Gefahr für die Sicherheit bzw. eine sonstige Belästigung des Fahrers oder der übrigen Kunden besteht. Diese Regelung gilt zwischen MVG und dem Kunden im Rahmen des On-Demand-Service BEA unbeschadet davon, ob die MVG die Beförderungsleistungen selbst erbringt, oder zu diesem Zweck Subauftragnehmer bzw. deren Fahrzeuge einsetzt.

§ 21 Einnehmen der Plätze

  1. Die Beförderung der Kunden im On-Demand-Service erfolgt ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Verkehrsmittels. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Verkehrsmittel.
  2. Die im Fahrzeug vorhandenen und somit gemäß § 21a StVO vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt angelegt sein.
  3. Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres oder dem Erreichen einer Mindestgröße von 1,50 m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz gemäß § 21 (1a) StVO). Kleinkinder werden nur mit dem jeweils gesetzlich zulässigen Kindersitz befördert. Bei der Buchung ist anzugeben, ob ein Kindersitz benötigt wird.
  4. Jedes BEA-Fahrzeug verfügt über eine Sitzerhöhung für Kinder ab einer Größe von 1,25m. Andere Kindersitze müssen vom Kunden mitgebracht werden.
    Ist wegen fehlender Angaben bei der Buchung keine Sitzerhöhung mehr verfügbar oder hat der Kunde keinen notwendigen Kindersitz mitgebracht, so kann der Fahrer die Beförderung des Kindes verweigern.

BEA wird im Rahmen von „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV
im ländlichen Raum“ gefördert.